Wübkes-Möller Bestattungen

Was tun im Trauerfall?

Wenn ein Mensch stirbt, ist vieles auf einmal zu regeln. Sie müssen jetzt nichts davon allein wissen. Auf dieser Seite steht, was in den ersten Stunden wichtig ist, welche Unterlagen wir später brauchen und was Sie uns getrost überlassen können.

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Es spielt keine Rolle, wie spät es ist. Wilfried Schmitz nimmt Ihren Anruf selbst entgegen und sagt Ihnen in Ruhe, was als Nächstes zu tun ist.

Sie müssen für den Anruf nichts vorbereiten. Alles Weitere klären wir gemeinsam.

Die ersten Schritte

Ein Todesfall bringt vieles auf einmal. Diese vier Schritte helfen Ihnen, in den ersten Stunden das Richtige zu tun.

  1. Verständigen Sie zuerst einen Arzt

    Rufen Sie den Hausarzt an, außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Der Arzt stellt den Totenschein aus. Ohne dieses Papier kann nichts Weiteres veranlasst werden.

  2. Rufen Sie uns an, zu jeder Zeit

    Danach genügt ein Anruf. Auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Wir hören zu und sagen Ihnen, was jetzt dran ist.

  3. Wir kommen zu Ihnen

    Wir übernehmen die Überführung und alle ersten Schritte, zu Hause ebenso wie im Krankenhaus oder im Pflegeheim. Sie müssen in diesem Moment nichts organisieren.

  4. In Ruhe besprechen wir den Abschied

    Bei einem Termin planen wir die Bestattung nach Ihren Wünschen. Welche Unterlagen dafür hilfreich sind, steht weiter unten. Suchen Sie nichts zusammen, was Sie nicht sofort finden.

Welche Unterlagen wir brauchen

Für die Sterbeurkunde und die Abmeldungen bei Ämtern und Kassen brauchen wir einige Papiere der oder des Verstorbenen. Bringen Sie zum Termin mit, was Sie finden.

Wenn etwas fehlt oder unauffindbar ist: Das ist kein Grund zur Sorge. Fast alles lässt sich nachträglich beschaffen, und wir übernehmen das für Sie.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten: zusätzlich die Sterbeurkunde der Ehepartnerin oder des Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Krankenversichertenkarte
  • Rentennummer und Unterlagen der Rentenversicherung
  • Versicherungspolicen, etwa eine Sterbegeld- oder Lebensversicherung
  • Falls vorhanden: Unterlagen zu einer bestehenden Grabstelle oder ein Bestattungsvorsorgevertrag

In den Tagen danach

Nach der Beisetzung geht der Papierkram weiter. Den größten Teil davon erledigen wir für Sie.

  • Sterbeurkunden in der benötigten Anzahl beim Standesamt beantragen
  • Abmeldungen bei Kranken- und Rentenkasse
  • Meldung an die Versicherungen und, falls vorhanden, an die Sterbegeldkasse
  • Danksagung in der Zeitung und Anmeldung des Sechs-Wochen-Amts
Alles, was wir übernehmen

Häufige Fragen

Was Angehörige uns am häufigsten fragen. Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie uns einfach an.

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Wie schnell müssen wir uns bei Ihnen melden?

Rufen Sie an, sobald der Arzt den Totenschein ausgestellt hat, gern auch mitten in der Nacht. Für die Anzeige beim Standesamt und für die Beisetzung gelten in Niedersachsen gesetzliche Fristen. Die behalten wir im Blick, stimmen die Termine mit Standesamt, Friedhof und Pfarrbüro ab und sagen Ihnen rechtzeitig, was bis wann gebraucht wird. Sie müssen sich keine Frist selbst merken.

Was ist, wenn der Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten ist?

Dann stellt die Einrichtung den Totenschein aus, und Sie müssen zunächst nichts veranlassen. Melden Sie sich bei uns, sobald Sie dazu in der Lage sind. Wir stimmen die Überführung direkt mit dem Haus ab, auch wenn der Todesfall außerhalb von Haren eingetreten ist.

Können wir uns noch einmal verabschieden?

Ja, eine Abschiednahme ist in aller Regel möglich, auch nach der Überführung. Sagen Sie uns, wer dabei sein möchte und wie viel Zeit Sie brauchen. Auch Kinder dürfen mitkommen, wenn Sie das für richtig halten. Wir sagen Ihnen vorher, was Sie erwartet.

Was kostet eine Bestattung?

Das hängt von der Bestattungsart, vom gewählten Friedhof und von Ihren Wünschen ab. Eine Pauschale wäre unseriös. Ein Teil der Kosten sind Friedhofsgebühren, und die legt nicht der Bestatter fest, sondern der Träger des Friedhofs: bei kommunalen Friedhöfen die Gebührensatzung der Gemeinde, bei kirchlichen Friedhöfen die Kirchengemeinde. Von uns bekommen Sie vor der Beauftragung eine schriftliche Aufstellung, in der jede Position einzeln steht.

Wer klärt Testament, Erbschein und die Konten?

Das gehört nicht zu unserer Arbeit, und wir dürfen dazu auch nicht beraten. Für Testament, Erbschein und Nachlass sind ein Notariat oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Erbrecht zuständig. Ein vorhandenes Testament wird beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben. Was wir übernehmen, sind die Sterbeurkunden und die Abmeldungen bei Kranken- und Rentenkasse, also genau die Papiere, die Sie für alles Weitere brauchen.

Was zieht man an, und was schreibt man in eine Kondolenzkarte?

Gedeckte, schlichte Kleidung ist immer richtig. Für die Karte gilt: Ein ehrlicher eigener Satz trägt weiter als ein gesuchtes Zitat. Wenn sich die Familie statt Blumen eine Zuwendung wünscht, steht das in der Traueranzeige. Fragen Sie uns ruhig, wenn Sie unsicher sind.

Im Trauerfall sind wir für Sie da.

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